Verkehrsregeln
Höchstgeschwindigkeiten:
- innerorts 50 km/h
- außerorts und auch auf Schnellstraßen 80 km/h
- auf Autobahnen 130 km/h, teils aber auch nur 110 km/h
Promillengrenze: 0,5.
Busse haben Vorfahrt
Busse haben beim Verlassen einer Haltestelle grundsätzlich Vorfahrt
Fahren mit Licht
Wie in über 20 weiteren europäischen Ländern ist es in Dänemark gesetzlich vorgeschrieben auch tagsüber mit Licht zu fahren. Der Grund hierfür ist, dass Kraftfahrzeuge mit eingeschaltetem Licht auch am Tag im Verkehr einfacher zu erkennen sind, als ohne Licht.
Parken
Parken oder Halten ist grundsätzlich an der rechten Fahrbahnseite erlaubt, ist aber auf Autobahnen und auch auf Landstraßen untersagt. Unter den folgenden Umständen ist Halten oder Parken ebenfalls nicht erlaubt:
- bei durchgezogenen Streifen, und wenn der Abstand von der Markierung bis an das Auto weniger als 3 Meter beträgt
- bei weniger als 10 Metern Abstand vor einem Fußgängerübergang, einer Straßenkreuzung oder einer Radwegausfahrt
- auf Radwegen und in Fußgängerübergängen
- an Bushaltestellen innerhalb einer Entfernung von 12 Metern vor und nach dem Bushaltestellenschild oder innerhalb der Zone, wo der Bordstein gelb markiert
Ohne weitere Kennzeichnung des Parkplatzes darf innerorts nur 1 Stunde mit korrekt eingestellter Parkscheibe geparkt werden.
Steht ein P-Schild mit z.B. den Hinweis 2 timer am Parkplatz, dann darf 2 Stunden mit korrekt eingestellter Parkscheibe geparkt werden.
Benutzung der Parkscheibe
Übrigens, in Dänemark ist eine transparente, aufgeklebte Parkscheibe Pflicht. Mittlerweile sind auch elektronische Ankunftsanzeigen erlaubt und gesetzlich sollen die deutschen Parkscheiben "geduldet" werden*. Die dänischen Parkscheiben haben "Viertelstunden-Markierungen". Die dänischen Ordnungshüter wissen sehr wohl, dass es auch in Deutschland nicht zulässig ist, die Parkscheibe zwischen zwei Halbstundenmarkierungen einzustellen. Deutsche Parkscheiben sollten deshalb ggf. exakt auf den Kennzeichnungsstrich der "angebrochenen" halben Stunde gestellt werden.
Deshalb je nach Ankunftzeit z.B.
zwischen 14:46 und 15:15 Uhr - Parkscheibe auf 15:00 Uhr einstellen
zwischen 15:16 und 15:45 Uhr - Parkscheibe auf 15:30 Uhr einstellen
*Literaturnachweis:
Bekendtgørelse nr. 327 af 29. april 2003: I medfør af §§ 93 og 118, stk. 6, i færdselsloven, jf. lovbekendtgørelse nr. 712 af 2. august 2001, fastsættes: § 2. … Stk. 4. Ved parkering af udenlandsk indregistreret bil kan anvendes parkeringsskive, der opfylder kravene i hjemlandet.
Extrem hohes Bußgeld bei Überschreitung der Parkzeit
Wer sich, wie auch ich, mit Bußgeldern bis zu 20 EUR bei der Überschreitung der Parkzeit in den deutschen Metropolen abgefunden hat, sollte in Dänemark sehr genau auf die Einhaltung der maximalen Parkzeit achten. Denn hier beträgt das Bußgeld auch in beschaulichen Provinzstädtchen satte 510 kr. (umgerechnet etwa 70 EUR). Offensichtlich können auch private Parkplatzbetreiber die 70 EUR in Deutschland eintreiben. (Siehe hierzu den Bericht von Wolfgang aus Alfter in unserem Gästebuch). War es bis Mitte 2010 von der Hartnäckigkeit des Eintreibenden und der Einsichtigkeit des “Beklagten” abhängig, ob nun eine Forderung der dänischen Behörden durchgesetzt werden konnte oder nicht, ist es jetzt tatsächlich ernst geworden. Die deutschen Justizbehörden unterstützen Ihre europäischen Nachbarn offiziell bei der Durchsetzung ihrer Forderungen ab einer Höhe 70 EUR.
Als "Geheimtipp" galt bisher:
Wurde der dem Bußgeld zugrunde liegende Sachverhalt, beim Versuch dieses im Heimatland des “Regelverletzers” einzutreiben, nicht in der Sprache des “Beklagten” erläutert, war die Forderung in Deutschland nicht durchsetzbar.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Gültigkeitsperiode von Verkehrszeichen
Unter manchen Verkehrszeichen weist ein Unterschild auf die Gültigkeitsperiode hin:
Das Verkehrszeichen über dem Verbotsschild (rot weiß) bzw.
Gebotsschild (blau weiß) gilt
Montags-Freitags von 8-17 Uhr (obere Zeile)
Sonnabends von 8-14 Uhr (mittlere Zeile)
Sonntags von 9-12 Uhr (untere Zeile)
Haifischzähne - Hajtænde
In Dänemark findet man nicht immer das Schild "Vorfahrt gewähren". Statt dessen werden weiße Dreiecke, sogenannte "Haifischzähne" auf die Fahrbahn gebracht. Der Verkehrsteilnehmer, der sich auf der Straße mit den Haifischzähnen befindet, muß den Verkehrsteilnehmern der Straße ohne Haifischzähne Vorfahrt gewähren.